Stadt passt die Förderung für Sportvereine an

Die Stadt Wertheim hat die Förderrichtlinien für Sportvereine auf den Prüfstand gesetzt und modifiziert. Die neuen Regelungen gelten seit Jahresbeginn. In einem Pressegespräch erläuterte Oberbürgermeister Stefan Mikulicz gemeinsam mit dem zuständigen Abteilungsleiter Uwe Schlör-Kempf die Neuerungen. Sie waren mit Wertheimer Sportvereinen zuvor besprochen und von diesen für gut befunden worden, heißt es in einer Mitteilung der Stadt. Als Vertreter der Sportvereine nahm Roland Olpp, einer der drei gleichberechtigten Vorsitzenden des FC Eichel, zu dem neuen Regelwerk Stellung.

Vereine leben von der Bereitschaft ihrer Mitglieder, sich für das Gemeinwohl einzusetzen. Gemeinderat und Verwaltung wissen die Bedeutung dieser freiwilligen Dienste zu schätzen.  „Nicht nur die aktiven Mitglieder, sondern auch die passiven spielen im Vereinsleben eine wichtige Rolle“, stellte Oberbürgermeister Stefan Mikulicz fest. Etwa die Hälfte der Vereinsmitglieder sei „passiv“. Doch gerade sie unterstützten ihre Vereine nicht nur mit ihren Mitgliedsbeiträgen, sondern auch durch ihr ehrenamtliches Engagement, wenn es zum Beispiel darum geht, Veranstaltungen zu organisieren, lobte das Stadtoberhaupt.

Insgesamt 315 Vereine mit rund 37.000 Mitgliedern gibt es in Wertheim. 39 davon sind Sportvereine, rund 3200 Jugendliche nutzen deren Angebote, um sich regelmäßig sportlich zu betätigen. Die Sportvereine übernehmen damit wichtige Aufgaben der Kommune im Bereich der Integration und der Daseinsvorsorge, besonders für Kinder und Jugendliche. Die Stadt stellt Sportanlagen zur Verfügung und unterstützt die Vereine mit finanziellen Zuwendungen, leistet dadurch „Hilfe zur Selbsthilfe“.

Als Grundlage für die Förderung sind sportpolitische Leitlinien formuliert. Ziel dieser Vorgaben ist es, ein engmaschiges, qualitativ hochwertiges Netz für Sport- und Bewegungsaktivitäten sicherzustellen, das allen Bevölkerungsschichten zur Verfügung steht. Damit soll auch die Attraktivität Wertheims als Lebensmittelpunkt gestärkt werden.

Die verschiedenen Fördermöglichkeiten sind seit 1985 in den städtischen Sportförderrichtlinien festgeschrieben.

Modifizierung der Sportförderrichtlinien zum 1. Januar 2015

„Unsere Gesellschaft ist komplexer geworden. Die demografische Entwicklung, ein verändertes Sport- und Freizeitverhalten stellen die Vereine vor große Probleme. Bei der Bewältigung gibt die Stadt Hilfestellung“, so Uwe Schlör-Kempf von der Abteilung Kinder, Jugend, Sport, Vereine.

Eine Vereinsbefragung aus dem Jahre 2011 hat Klarheit über konkrete Belange der Vereine gebracht. Das Ergebnis dieser Befragung floss in die jüngste Überprüfung der Sportförderrichtlinien ebenso ein wie aktuelle Entwicklungen, zum Beispiel Vereinskooperationen in der Jugendarbeit und Integrationsmodelle. Kernstück der Modifizierung ist es, die Jugendarbeit zu stärken und zu unterstützen.

Um die Fördermittel nicht nach dem Gießkannenprinzip zu verteilen, hat die Verwaltung die neuen Sportförderrichtlinien vorab Vertretern des TV Wertheim, der SV Viktoria Wertheim, des FC Eichel und des SV Nassig vorgestellt. „Es ist mir wichtig, die Vereine einzubinden“, betonte der Oberbürgermeister.

Roland Olpp vom FC Eichel freute sich über die gute Zusammenarbeit und das ausgewogene Ergebnis.

Die neuen Sportförderrichtlinien hat der Ausschuss für Finanzen, Verwaltung, Kultur, Soziales und Schulen im Rahmen der Haushaltsberatungen am 20. November 2014 beraten und der Gemeinderat am 15. Dezember 2014 beschlossen.

Neuerungen ab 2015

* Jährlicher Zuschuss für Vereine mit Jugendmannschaften im laufenden Spielbetrieb in Höhe von  150 bis 200 Euro pro Mannschaft

* Jährlicher Zuschuss für die Unterhaltung eines zweiten Rasenspielfeldes für Vereine mit mehr als sechs Jugendmannschaften im laufenden Spielbetrieb in Höhe von 1.000 Euro

* Sonderzuschuss (alle fünf Jahre) für Fußballvereine für die Generalsanierung ihres Sportplatzes in Höhe von 50 Prozent der Kosten, maximal 2.500 Euro pro Platz

* Fahrtkostenzuschuss für Einzelsportler/innen und Mannschaften, die an nationalen und internationalen Wettkämpfen außerhalb Wertheims teilnehmen (ab Landesmeisterschaften)

Änderungen ab 2015

* Jährlicher Zuschuss für die Unterhaltung eines vereinseigenen Rasenmähers zur Pflege der Sportplätze für alle 14 Sportvereine (bisher: Einzelregelung) in Höhe von 300 Euro

* Jährliche Pauschale für Nutzung von Sportplätzen durch Schulen in Höhe von 100 Euro (bisher: 1 Euro pro Schüler/in)

Stichtag für die Berechnung der Förderbeträge ist der 1. Januar 2015.

Antragsformulare leitet die Verwaltung den Sportvereinen jeweils im 1. Quartal zu.

Finanzielle Auswirkungen

Der Gemeinderat hat für die Regelzuwendungen nach den neuen Sportförderrichtlinien im Haushalt 2015 insgesamt rund 105.000 Euro zur Verfügung gestellt. Die Neuerungen werden sich voraussichtlich mit Mehrkosten in Höhe von etwa 8.500 Euro auf den städtischen Haushalt auswirken.

Ansprechpartner bei der Stadtverwaltung Wertheim ist Uwe Schlör-Kempf, Abteilung Kinder, Jugend, Sport, Vereine, Telefon 09342/301-310, E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!

Quelle: Pressemitteilung der Stadtverwaltung Wertheim von Mittwoch, 4. Februar 2015